Das Übergewicht eines Rettungsfahrzeugs hat sich für die Stadt Eschborn (Main-Taunus) als recht folgenschwer entpuppt. Für ihre Freiwillige Feuerwehr schaffte die Stadt im Jahr 2016 ein Teleskop-Hubrettungsfahrzeug im Wert von knapp 680.000 Euro an.
Doch weil es 17 statt der zulässigen 16 Tonnen wog, durfte es nicht genutzt werden.
Das verstehe ich nicht, wenn vorher bekannt ist, dass das Fahrzeug lt. Vorschrift nur 16 Tonnen wiegen darf, wieso bestelle ich denn ein Fahrzeug was 17 Tonnen wiegt ? Die Fahrzeugwerte sind doch wie bei jedem PKW auch bekannt. Ich verstehe auch nicht, wieso das Fahrzeug nicht 17 Tonnen wiegen darf .